Existenzgründung Pferdebetrieb

Schritt für Schritt Anleitung

In 7 Schritten einen erfolgreichen Pferdebetrieb gründen

Wie finde ich meine Berufung?Geschäftsidee?Positionierung?

Da dies ein Thema ist, zu dem mich viele meiner Mandanten immer wieder gefragt haben, gebe ich Ihnen hier zu den drei am häufigsten gestellten Fragen, Tipps und Anregungen aus der Praxis meiner Kanzlei, mit denen Sie Ihren Pferdebetrieb so aufstellen, dass die Arbeit einfach Spaß macht, weil Sie mit Ihren Traumkunden zusammen arbeiten.

1. Welche persönlichen Voraussetzungen bringe ich mit?

Ihre fünft wichtigsten Stärken

Sicher werden Sie sagen, ich habe eine Ausbildung bzw. Fortbildung gemacht oder ein Studium absolviert. Meine Familie steht hinter mir und natürlich auch hinter meinem Gründungsvorhaben. Das sind doch die Grundlagen, die man benötigt.

Um ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen ist es aber auch wichtig herauszufinden, was mir im Beruf am meisten Spaß macht. Ich empfehle meinen Mandanten als erstes, herauszufinden, welche fünf wichtigsten Stärken sie haben und zu beurteilen, wo die Schnittmenge dieser Stärken liegt, d. h. welche sich ergänzen.  Im nächsten Schritt wird geschaut, welche fünf Dinge am meisten Spaß machen und wo auch hier die Schnittmenge liegt.

Was können Sie was die anderen nicht können und welche Probleme Ihrer Kunden haben Sie bereits erfolgreich gelöst? Welche davon haben Ihnen am meisten Spaß gemacht und gingen Ihnen leicht, nahezu spielerisch von der Hand?

Was würden Sie tun, wenn Geld keine Rolle spielen würde und Ihnen alles gelingen würde, was Sie anfangen? Was davon können Sie jetzt schon umsetzen?

Beantworten Sie sich diese Fragen schriftlich und Sie sind Ihrer Berufung schon einen großen Schritt nähergekommen. Wenn Sie in diesem Bereich in die Tiefe gehen möchten, ist es empfehlenswert einen Positionierungskurs zu besuchen.

Meine Spezialisierung...

Sie können sich entweder auf ein Produkt oder eine Zielgruppe spezialisieren. Wenn Sie sich auf ein Produkt spezialisieren, versuchen Sie, für das Produkt so viele Käufer wie möglich zu bekommen.

Wenn Sie sich dagegen auf eine Zielgruppe spezialisieren und deren brennendstes Problem lösen, entstehen extrem starke Kundenbindungen, oft sogar Freundschaften. Dann müssen Sie nur noch herausfinden, wie Sie das größte Problem Ihrer Zielgruppe lösen. Das gelingt meist nicht auf Anhieb, aber es gelingt.

Damit sind Sie Ihrer optimalen Positionierung schon ein großes Stück näher gekommen, weil Sie wissen was Sie wollen. Das „Wie“ kommt dann fast von alleine. Wie finde ich denn nun aber die für mich passende Zielgruppe, werden Sie sich fragen.

In Schritt eins haben Sie herausgefunden, welche größten Stärken sie haben und was Ihnen am meisten Spaß macht. Aus diesen Überlegungen heraus ist es jetzt Zeit herausfinden, wie Ihr Traumkunde aussieht.

Wie sieht sie/er aus, was macht sie/er beruflich, wie alt ist sie oder er und welche Hobbys hat sie/er, hat er ein Haustier? Lebt sie/er auf dem Land oder in der Stadt, welches Einkommen hat sie/er? Haben Sie eventuell den gleichen Freundeskreis?

Schreiben Sie sich doch einmal einen Dankesbrief im Namen Ihres Traumkunden. Wofür bedankt er sich bei Ihnen? Wenn Sie sich diese Fragen beantworten, haben Sie schon ein ziemlich klares Bild, mit wem Sie zusammen arbeiten wollen.

Wichtig ist bei der Wahl der Zielgruppe, dass Sie spitz statt breit in den Markt gehen. Je genauer Sie Ihre Zielgruppe definieren, also je spitzer Sie in den Markt gehen, desto mehr Kunden gewinnen Sie.

Überlegen Sie sich als nächstes, welches Grundbedürfnis Ihres Kunden Sie befriedigen können und nicht, welches Produkt Sie ihm verkaufen wollen. Möchte er Entspannung und Ruhe oder ein Abenteuer erleben? Lassen Sie sich von Ihren Kunden bewerten z. B. nach Schulnoten von eins bis sechs. Wenn Sie keine eins bekommen, fragen Sie, was Sie tun müssten, um eine eins zu bekommen. Mit dieser Methode bekommen Sie schnell und einfach heraus, welches das brennendste Problem Ihrer Kunden ist.

2. Worauf soll ich mich spezialisieren?

3. Wo liegt mein blauer Ozean?

Im blauen Ozean fischen...

Blauer Ozean fragen sie, was ist das denn? Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel erläutern:

Sie wollen einen Pferdepensionsbetrieb gründen, im näheren Umkreis gibt es aber bereits 10 Betriebe, die sich durch einen Preiswettkampf gegenseitig das Leben schwer machen. Im übertragenen Sinn wollen Sie im roten Ozean (Haifischbecken = starke Konkurrenz) fischen.

Finden Sie eine Nische in der Sie einzigartig bzw. anders als die Konkurrenz sind, fischen Sie im blauen Ozean. Erfinden Sie eine neue Kategorie, Ihren blauen Ozean, in dem es keine Konkurrenz gibt, bieten Sie z. B. einzigartigen Service an.

Fügen Sie z. B. verschiedene Teile aus mehreren Branchen zusammen, um das größte Problem Ihrer Kunden zu lösen. Beispiele wären: Kinderbetreuung, während die Mutter oder der Vater reitet, zusätzliche Kurse für die Eltern oder Geschwister, während ein Kind reitet, Spielplätze und vieles mehr.

So erreichen Sie schnell ein Alleinstellungsmerkmal und fischen im blauen Ozean. Selbst wenn Sie nach einiger Zeit nachgeahmt werden, haben Forscher herausgefunden, dass Erfinder einer neuen Kategorie ca. 80 – 85% des Umsatzes dieser Kategorie erwirtschaften.

Wenn Sie dieses Thema vertiefen wollen helfe ich Ihnen gerne weiter und wir finden gemeinsam Ihre optimale Positionierung. Schreiben Sie mir einfach eine Mail oder rufen Sie mich an.

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Die 7 wichtigsten Förderungen und Zuschüsse

Landwirt sein lohnt sich! Förderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Die meisten Pferdebetriebe können als landwirtschaftlicher Betrieb geführt werden. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl von Förderungen, die auch für Pferdebetriebe gewährt werden. Ab dem Kalenderjahr 2019 ist die erstmalige Beantragung jedoch nur noch für Junglandwirte und Neueinsteiger, sowie bei höherer Gewalt in wenigen besonderen Fällen möglich.

An erster Stelle sind hier die flächenabhängigen Prämien zu nennen, die ab 1 Hektar beihilfefähig sind.  Damit eine Fläche als förderfähig gelten kann, muss sie dem Antragsteller auf jeden Fall erst einmal zur Verfügung stehen. Das ist der Fall, wenn er am Stichtag 15. Mai die Verfügungsgewalt über die Fläche hat, das heißt, zu diesem Zeitpunkt besitzt und bewirtschaftet. Die Flächen können natürlich auch gepachtet sein. Der Antrag ist in jedem Fall elektronisch zu stellen. Zusätzlich muss nach der elektronischen Übermittlung der Antragsdaten der Datenbegleitschein fristgerecht und unterschrieben in Ihrer Kreisstelle eingereicht werden. Ohne Datenbegleitschein gilt der Antrag als nicht gestellt. Dieser muss bis zum 15. Mai unterschrieben bei der zuständigen Kreisstelle eingereicht werden. Stichtag für die Antragstellung in NRW ist der 15. Mai. Die Auszahlung der Prämien erfolgt dann im Zeitraum Januar bis März nach Ablauf des aktuellen Verpflichtungsjahres. Die Bewilligungszeiträume erstrecken sich aus diesem Grund bis zum 30. Juni des Folgejahres nach Beendigung des letzten Verpflichtungsjahres.

Die sieben wichtigsten Beispiele für mögliche Prämien/Förderungen sind:

1. Basisprämie

Die Basisprämie beruht auf dem System der Zahlungsansprüche, die anhand von beihilfefähiger Fläche aktiviert werden können. Hierbei werden die im Rahmen der Basisprämie für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragten beihilfefähigen Flächen zusammen mit den dazugehörigen Landschaftselementen berücksichtigt. Es gilt: 1 ha beihilfefähiger Fläche aktiviert einen ganzen Zahlungsanspruch. Sie beträgt ca. 176,00 € pro Hektar.

2. Greeningprämie

Zur Beantragung der Basisprämie gehört zwingend auch die Beantragung der Greeningprämie die nochmals ca. 85,00 € pro Hektar beträgt.

3. Junglandwirteprämie

Für Junglandwirte ist es möglich, eine gesonderte Prämie im Rahmen der Direktzahlungen zu beantragen. Diese sogenannte Junglandwirteprämie wird für maximal 90 aktivierte Zahlungsansprüche mit einem Wert von etwa 44 € je Zahlungsanspruch gewährt. Auch hier ergibt sich der verpflichtende Bezug zur Basisprämie, da auch die Höhe der einzelbetrieblichen Junglandwirteprämie anhand der aktivierten Zahlungsansprüche festgelegt wird. Der Bezug dieser Prämie ist auf Betriebsübernehmer oder Neugründer, die im Jahr der erstmaligen Antragstellung maximal 40 Jahre alt sind, auf eine Zeitdauer von 5 Jahren begrenzt. Sie wird ab dem Zeitpunkt der Betriebsneugründung oder einer endgültigen Hofübernahme gewährt. Auch Gesellschaften oder juristische Personen, bei denen der Junglandwirte die Kontrolle über den landwirtschaftlichen Betrieb hat, können die Junglandwirteprämie erhalten.

4. Umverteilungsprämie – Bestandteil der Direktzahlungen

Für kleinere, flächenarme Betriebe wurde im Rahmen der Agrarreform eine verstärkte Förderung beschlossen, die sogenannte Umverteilungsprämie. Bei dieser Umverteilungsprämie, die auch als Förderung der ersten Hektar bekannt wurde, handelt es sich um eine eigenständige Direktzahlung. Dieser Baustein der Direktzahlungen muss zusätzlich zur Basisprämie gesondert mittels der Anlage C des Sammelantrags beantragt werden. Sie ist eng mit der Betriebsprämie verknüpft und kann nur im Zusammenhang mit der Beantragung der Betriebsprämie bewilligt werden.

Hierbei kann diese Prämie für maximal 46 Hektar, mit denen Zahlungsansprüche aktiviert wurden, gewährt werden. Als Zahlungsbasis gelten die mit entsprechender Fläche im Rahmen der Betriebsprämie aktivierten Zahlungsansprüche.

Für die ersten 30 Hektar/Zahlungsansprüche wird ein Prämiensatz in ungefährer Höhe von 50 € je Hektar/Zahlungsanspruch gewährt, für die folgenden 16 Hektar/Zahlungsanspruch beläuft sich der Prämiensatz auf ungefähr 30 € je Hektar/Zahlungsanspruch. Die genaue und endgültige Höhe der Prämiensätze wird allerdings erst im Herbst ermittelt werden können.

5. Agrardieselrückvergütung

Die Fakten zur Agrardieselvergütung: Antrag, Rückzahlung, Hintergründe

  • Land- und Forstbetriebe können 21,48 Cent pro Liter verbrauchtem Agrardiesel bekommen
  • Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden. Die rechtliche Grundlage ist das Energiesteuergesetz, § 57 „Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“.
  • Wer bekommt eine Agrardieselvergütung? Land- und Forstbetriebe sind berechtigt den Antrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die zu vergütende Energiesteuer mindestens 50 Euro beträgt. Das ist ab 233 Liter Diesel der Fall.
  • Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei (der volle Steuersatz wird rückvergütet).
  • Wie hoch ist die Agrardieselvergütung? Die Vergütung beträgt 21,48 Cent/Liter. Das ist die Differenz des Steuersatzes für Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) zum vollen Steuersatz (47,04 Cent/Liter).
  • Wie stellen Landwirte den Agrardieselantrag? Der Antrag wird bei der Bundeszollverwaltung bzw. den Hauptzollämtern gestellt. Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September des Folgejahres, also für Vergütung des Jahres 2018 am 30. September 2019.
  • Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen. Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen.

6. Achtung kein Geld verschenken: Zuschüsse zur Landwirtschaftlichen Alterskasse

Wenn Sie Ihren Betrieb im Rahmen eines Landwirtschaftlichen Betriebes führen, sind Sie in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert. Für kleinere Betriebe und Jungunternehmer ist es möglich, einen Beitragszuschuss zur landwirtschaftlichen Alterskasse zu bekommen, zur landwirtschaftlichen Krankenkasse gibt es leider keine Zuschüsse. Dieser Zuschuss zur landwirtschaftlichen Alterskasse kann die Beiträge erheblich senken, ohne dass Rentenanwartschaften gemindert werden. Grundlage der Berechnung ist das Jahreseinkommen des Landwirtes und seines Ehegatten, wobei das Jahreseinkommen beiden Ehegatten hälftig angerechnet wird, ungeachtet von ggf. abweichenden güter- oder steuerrechtlichen Zuordnungen. Das Einkommen jedes Ehegatten darf 15.500 Euro nicht übersteigen, folglich darf das Gesamteinkommen maximal 30.000 € betragen. Der Nachweis des Einkommens wird über die Vorlage des Steuerbescheides erbracht. Die Höhe des Beitragszuschusses ist an die Höhe des zu zahlenden Beitrages gekoppelt und beträgt in den alten Bundesländern maximal monatlich 152,00 € bei einem Beitrag von 101,00 € und  in den neuen Bundesländern maximal 140,00 € bei einem Beitrag von 94,00 €.

Auch für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige besteht die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zu erhalten.

Die  Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht gestellt werden.  Wird der Antrag verspätet gestellt, wird der Beitragszuschuss erst mit Beginn des Antragsmonats geleistet

7. Förderung bedrohter Haus- und Nutztierrassen

Förderfähig ist die Zucht und Haltung spezieller, in ihrem Bestand bedrohter Haus- und Nutztierrassen, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet wird. Neben Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen sind hier auch folgende Pferderassen förderfähig:

  • Rheinisch-Deutsches Kaltblut
  • Dülmener und Senner
  • Rottaler
  • Leutstettener
  • Pfalz Ardenner Kaltblut
  • Alt-Württemberger
  • Schleswiger Kaltblut
  • Schweres Warmblut
  • Schwarzwälder Kaltblut
  • Süddeutsches Kaltblut

Die Förderung beantragen können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die ihren Hauptwohnsitz bzw. deren land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Die Grundantragstellung kann bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen. Der Antrag auf Auszahlung ist Jährlich bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres (01.01. – 31.12)zu stellen.

Die Höhe der Zuwendungen beträgt für Pferde ab 6 Monaten bis 2 Jahren 120,00 € und ab zwei Jahren 200,00 € pro Jahr und Tier

Wenn die Zuschüsse in diesem Bereich auch nicht allzu hoch sind, so soll dennoch ein Anreiz gesetzt werden die vom Aussterben bedrohten Pferderassen zu erhalten.

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