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Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden angehoben, ein Beitragsabschlag wird eingeführt

Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1.Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Den Beitragssatz von 3,4 Prozent zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wir zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wir sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Um den Beitragsabschlag zu erhalten, müssen Rentnerinnen und Rentner keinen Antrag stellen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch.

Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1.Juli 2023

Quelle: Deutsche Rentenversicherung