Was ist eigentlich Liebhaberei?

Mein Steuerberater sagt immer wieder „Pass auf, dass das Finanzamt die Einkünfte nicht als Liebhaberei betitelt“.


Aber was genau heißt das eigentlich?

Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Qualifiziert die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als Liebhaberei, wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung (Hobby) zugeordnet. Damit können erzielte Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden und diese Einkünfte dürfen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden dürfen.

Man kann dem aber vorbeugen, indem man dem Finanzamt glaubhaft die Gewinnerzielungsabsicht vermittelt. Dies sollte individuell mit dem Steuerberater besprochen werden.

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