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Daten werden digital übermittelt

Das Gesetz gibt den Auftrag zur Entwicklung eines digitalen Verfahrens, mit dem die Daten zur Zahl der Kinder verwaltungs- und bürokratiearm übertragen werden sollen. Der Aufbau des Verfahrens ist aufwendig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach dem Gesetz gilt der Beitragsabschlag ab sofort. Bis zum 30.06.2025 müssen von jedem Arbeitnehmer mit Kindern unter 25 Jahren, die vollständigen Daten (Name+ Geburtsdatum) erfasst werden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung