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Doppelte Haushaltsführung – Berufliche Veranlassung

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können nur als Werbungskosten steuerlich anerkannt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst wurde. Dementsprechend müssen zwei Haushalte vorliegen, wobei die Gründung des zweiten Haushalts auf beruflichen Gründen beruht.

Begründungen für einen zweiten Haushalt:

  • Eine Versetzung
  • Arbeitgeberwechsel
  • Erstmaligen Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses