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Doppelte Haushaltsführung – Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands

Der Lebensmittelpunkt befindet sich an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer eine persönliche und enge Beziehung unterhält. Sprich wo Eltern, Lebenspartner, Ehegatte, Kinder, Freunde oder Verwandte wohnen. Darüber hinaus zählen auch Mitgliedschaften in Vereinen.

Bei verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern ist der Familienwohnsitz (gemeinsame Wohnung) des Paares der Lebensmittelpunkt.

Wie sieht es mit nicht verheirateten Paaren aus?

Anders als bei verheirateten Paaren entscheidet das Gesamtbild bei unverheirateten Paaren darüber an welchem Wort sich der Lebensmittpunkt befindet. Neben den oben genannten Kriterien, entscheidet ebenfalls auch die Entfernung der beiden Wohnungen zueinander darüber wo sich der Mittelpunkt befindet. Zudem spielt die Anzahl der Familienheimfahrten eine Rolle.

Zusammenfassung:

  • Arbeitnehmer benötigt eine persönliche Beziehung zu dem Ort
  • Mitgliedschaften in Vereinen sind ebenfalls von Relevanz
  • Unterschiedliche Regelung bei verheirateten und unverheirateten Paaren