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Energiepauschale aus dem Entlastungspaket

Die Ampel-Koalition aus der SPD, Grünen und FDP reagiert auf die erhöhten Energiepreise mit einer Energiepauschale, um die Bevölkerung in Deutschland zu entlasten.

Wer hat alles Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro?

Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der sich in den Steuerklassen 1 bis 5 befindet, hat Anspruch auf die Energiepauschale.

Zur Erinnerung: Erwerbstätige die ein Jahreseinkommen von 9.984 € und weniger haben, müssen keine Lohnsteuer abführen und sind demnach nicht steuerpflichtig.

Darüber hinaus ziehen Rentner, Studenten und andere die nicht arbeiten oder einen geringen Verdienst haben keinen Vorteil aus der Energiepauschale. Es sei denn, die betroffenen Gruppen sind in einem Midi-Job tätig, bei dem ein Gehalt zwischen 450-1.300 € im Monat verdient wird.

Denn das Geld wird von den jeweiligen Arbeitgebern ausgezahlt. Die Unternehmen können sich die Beträge nachträglich vom Staat erstatten lassen.