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Gewerbesteuerbescheid jetzt auch digital möglich

Für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren soll ab 01.07.2023 ein um einen Abschlag reduzierter Beitragssatz gelten. Der Abschlag beträgt vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren je Kind 0,25% Beitragsprozentpunkte. Wird ein Kind 25 Jahre, entfällt der Abschlag von 0,25 % für dieses Kind. Damit gilt der nächst höherem Beitragssatz ab dem Monat, der auf den Monat des 25. Geburtstages folgt.
Ausnahmen: Bei Personen, die noch nicht 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben ODER vor dem 01.01.1940 geboren wurden, gilt der Beitragssatz von 3,4%.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung