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Grundsteuerreform – Ausnahmen bei der Anwendung des Bundesmodells

Es gibt Bundesländer die eigenen Regelungen bezüglich der Grundsteuer aufweisen, dementsprechend greift bei diesen Bundesländern das Bundesmodell nicht. Eine sogenannte Öffnungsklausel macht die eigenen Regelungen möglich. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen weisen eigene Modelle auf, um den Grundsteuerwert ermitteln zu können. Wohingegen das Saarland und Sachsen in den Grundzügen das Bundesmodell anwenden jedoch hinsichtlich der Steuermesszahl eine Veränderung vorgenommen haben. Unabhängig davon ob das Bundes- oder Landesmodell vorliegt, wird die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 festgesetzt. Nichtsdestotrotz müssen die Erklärungen in der Zeit vom 1.7.-31.10.2022 zwingend eingereicht werden .