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Grundsteuerreform – Parameter für den Grundsteuerwert?

Gestern wurde das Bundesmodell und die beiden daraus resultierenden Verfahren zur Bewertung vorgestellt. Heute zeigen wir Ihnen die jeweiligen Parameter für die Verfahren. Der Grundsteuerwert wird anhand verschiedener Parameter ermittelt, diese fallen jedoch bei dem Ertragswert- und dem Sachwertverfahren unterschiedlich aus.

Parameter für das Ertragswertverfahren (anzuwenden für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke und Wohneigentum):

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro/qm

 

Parameter für das Sachwertverfahren (anzuwenden für Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstig bebaute Grundstücke, Teileigentum:

  • Herstellungskosten Gebäude
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert


Nach der Berechnung des Grundsteuerwert, wird die Steuermesszahl darauf angewendet, welche 0,31 ‰ für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser und 0,34 ‰ für alle anderen Grundstücke. Der Grundsteuerwert und Steuermessbetrag werden vom Finanzamt in einem Feststellungsbescheid festgesetzt.