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Grundsteuerreform- Warum wurde reformiert?

Der Grund für die Reformierung, war ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Denn bisher wurden die Grundstückswerte mithilfe der Einheitswerte berechnet, die in Ostdeutschland zuletzt am 1.1.1922 und in Westdeutschland zum 1.1.1964 festgestellt wurden. Das führte dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschrift als verfassungswidrig, weshalb alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden sollen. Folglich soll mit einem neuen Grundwert gerechnet werden, um die Gleichbehandlung gleichartiger Grundstücke gewährleisten zu können .

Darüber hinaus, wurden die Steuermesszahlen geändert und zeitnah soll eine Anpassung derHebesätze von den Gemeinden vorgenommen werden.

Daraus ergibt sich folgende Berechnungsformel:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Ziel der Grundsteuerreform:
Das Grundstücke gleicher Lage und Größe den gleichen Steuersatz zahlen müssen!