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Grundsteuerreform – Was müssen Sie nun als Eigentümer tun?

Damit eine Neubewertung Ihres Hauses oder Grundstücks durchgeführt wird, benötigt das Finanzamt für Ihr Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese Erklärung müssen Sie zwingend elektronisch per ELSTER einreichen. Die Abgabe in Papierform ist unzulässig! Ab dem 01.07.2022 ist die Einreichung der Feststellung möglich Der letzte Abgabetermin für die Erklärung ist der 31.10.2022.

Aufgepasst:
Die oben genannte Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgt in der Regel per öffentlicher Bekanntmachung, demnach erhalten Sie kein extra Schreiben vom Finanzamt mit dieser Aufforderung. Damit Ihr Steuerberater für Sie tätig werden kann, benötigt dieser einige Angaben und Unterlagen bezüglich Ihres Grundstücks und eine von Ihnen erteilte Vollmacht.