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Homeoffice-Pauschale

Ab diesen Jahres ist die Homeoffice-Pauschale keine befristete geltende Regelung mehr, sondern eine unbefristete. Die Pauschale gilt für alle betrieblichen und beruflichen Betätigungen in der häuslichen Wohnung. Demnach können Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Gewerbetreibende einen pauschalen Betrag von 5 € je Kalendertag ansetzten. Unter der Voraussetzung, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wurde.

Darüber hinaus wird die Pauschale in diesem Jahr angehoben auf 1.000 €. Der Höchstbetrag von 1.000€ wird erreicht, wenn Berufstätige das Homeoffice an 200 Tagen in Jahr am häuslichen Arbeitsplatz ausüben.