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Information über die Hausbesuchsgebühr (GOT)
![](https://steuerengel.com/wp-content/uploads/Web-horse-trainer-at-work-on-the-farm-at-sunset-light-2022-06-22-16-25-44-utc.gif)
Aktuell ist keine Gesetzesänderung in Sicht. Ausnahmen gibt es nur bei Pferden, die als landwirtschaftliches gehaltenes Tier eingestuft werden. Sie müssen keine Hausbesuchsgebühr bezahlen:
-Pferdehaltung zur Fleischgewinnung ist nicht identisch mit der Eintragung als LM-Tier (Lebensmittellieferndes Tier)
-Stutenhaltung zur Milchgewinnung
-Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb.
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