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Information über die Hausbesuchsgebühr (GOT)

Aktuell ist keine Gesetzesänderung in Sicht. Ausnahmen gibt es nur bei Pferden, die als landwirtschaftliches gehaltenes Tier eingestuft werden. Sie müssen keine Hausbesuchsgebühr bezahlen:

-Pferdehaltung zur Fleischgewinnung ist nicht identisch mit der Eintragung als LM-Tier (Lebensmittellieferndes Tier)

-Stutenhaltung zur Milchgewinnung

-Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb.