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Krankheitsbedingter Abbruch der Ausbildung- Anspruch auf Kindergeld?

Wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Erkrankung das Ausbildungsverhältnis nicht nur unterbricht, sondern auch beendet, besteht kein Anspruch mehr auf das Kindergeld. Wenn es sich jedoch nur um eine vorrübergehende Erkrankung handelt könnte es unter bestimmten Umständen noch Anspruch auf Kindergeld haben.

Zusammenfassend :

  • Für volljährige Kinde die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, besteht ein Kindergeldanspruch, wenn die Kinder …
  • Sich in der Berufsausbildung befinden,
  • Sich um einen Ausbildungsplatz bemühen,
  • Sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können,
    ausbildungsplatzsuchend sind.


Kommt der letztere Punkt in Betracht, darf die dauernde Krankheit nicht länger als sechs Monate anhalten. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Kind trotz Vorübergehender Ausbildungsunfähigkeit weiterhin ausbildungswillig ist.