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Verlängerung der Homeoffice-Pauschale

Die derzeitige Regelung zur Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr) wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Wenn Sie kein häusliches Arbeitszimmer besitzen oder auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten, können Sie für jeden Kalendertag an denen Sie betriebliche oder berufliche Tätigkeiten von Zuhause ausführen mussten, einen Betrag von 5 € ansetzen.

Arbeitnehmer können die Homeoffice-Pauschale unter den Werbungskosten in Anlage N eingetragen. Wohingegen Unternehmen die Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen können.