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Corona-Bonus für Pflegekräfte

Krankenhäuser welche als Arbeitgeber fungieren, können ihren Arbeitnehmern Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistung gewähren. Der Anlass dafür ist der erhöhte Arbeitsaufwand während der Pandemie, dabei kann ein steuerfreier Betrag von 3.000€ ausgezahlt werden. Der begünstigte Auszahlungszeitraum ist vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022.

Nicht nur Arbeitnehmer die im Krankenhaus tätig sind können den Bonus erhalten, sondern ebenfalls Arbeitnehmer welche in Pflegeeinrichtungen und-diensten sowie in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind.

Aufgepasst:
Nicht begünstigt sind andere freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährleistet wurden.