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Verlustvortrag, Verlustabzug, Verlustrücktrag?!

Einfach und Kurz (Mini- Serie):

  1. Verlustvortrag: Der entstandene Verlust (Aufwand) der in einem Steuerjahr (Veranlagungszeitraum) getätigt wurde, kann in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet, dass der Verlust im nächsten Jahr mit den positiven Einkünften verrechnet werden kann. Der Vorteil ist, dass Sie im Folgejahr weniger Steuern bezahlen müssen.
  2. Verlustrücktrag: Wenn Unternehmen, Selbstständige oder auch Privatpersonen einen Verlust erwirtschafteten/ erzielen, kann der Verlust mit einem Gewinn aus dem Vorjahr ausgeglichen werden.
  3. Unter dem Begriff des Verlustabzugs sind die beiden Instrumente “ Verlustrücktrag“ und “Verlustvortrag“ zu verstehen. Durch diese sogenannten Instrumente, wird eine Verschiebung in einen anderen Veranlagungszeitraum ermöglicht, als in jenem in dem die Verluste entstanden sind.

Ziel:
Der Gesetzgeber möchte den Umstand berücksichtigen, dass die Wirtschaftskraft von Unternehmen über mehrere Perioden abgebildet werden können und einzelne negative bzw. positive Jahre nicht zu unbilligen Härten einer Besteuerung führen.

 Begrenzung des Verlustrücktrags:

Der Verlustrücktrag ist aufgrund von Amtswegen in der maximal möglichen Höhe durchzuführen. Unter Umständen können dabei Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ihre steuerliche Auswirkung verlieren.

Grund:

Der Verlustabzug wird rechnerisch vor dem Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen durchgeführt.

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/verlusteverlustabzug-44-verlustvortrag_idesk_PI20354_HI2530943.html